Was ist ein Trennungsjahr?

 

Trennungsjahr 

 

Jeder Scheidung geht die Trennung voraus. Während des Trennungsjahres sind Ehepaare angehalten, sich über das Scheitern ihrer Ehe klar zu werden oder aber Potential aufzuspüren, eine eheliche Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten, bzw. wiederherzustellen. Wirft das Trennungsjahr Fragen auf, kannst Du Dich hier über das Getrenntleben vor dem Ehe-Aus schlaumachen.

 

Was ist ein Trennungsjahr?

 

Das Trennungsjahr gilt als Voraussetzung, dass eine Scheidung überhaupt beantragt werden kann. Während des Trennungsjahres wohnen die Eheleute generell getrennt oder vollziehen im gemeinsamen Zuhause eine räumliche Trennung. 

 

Ein Trennungsjahr soll Eheleuten Zeit geben, sich darüber klarzuwerden, ob die Ehe tatsächlich komplett gescheitert ist und kein Weg mehr zurück in ein gemeinsames Leben führt. 

 

Versöhnungsversuche dürfen unternommen werden. Wer also kurzzeitig wieder bei seinem Partner einzieht und versucht die Beziehung zu kitten, gefährdet den Ablauf des Trennungsjahres in der Regel nicht. 

 

Soll die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, muss ein Härtefall vorliegen, welcher den Fortbestand der Ehe ausschließt. 

 

Das Trennungsjahr bereitet Eheleute auf eine einvernehmliche Scheidung ohne persönliche und bürokratische Hürden vor. Schließlich bleibt nicht nur ausreichend Zeit, um sich über seine Gefühle klarzuwerden, sondern auch um alle wichtigen Unterlagen zur Hand zu haben und die Bankkonten zu sichern.

 

Warum ist ein Trennungsjahr wichtig?

 

Das Gesetz gibt vor: Du musst ein Jahr von Deinem Ehepartner getrennt leben, bevor Du Dich scheiden lassen darfst. Ehen dürfen laut Gesetz nur geschieden werden, wenn sie definitiv gescheitert sind. Dies ist laut Gesetz der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch keine Versöhnung mehr zu erwarten ist. 

 

Vorschnelle Entscheidungen werden nicht akzeptiert. Vielleicht würdest auch Du diese letztendlich bereuen, gern noch mal alles rückgängig machen und Dich um eine Versöhnung bemühen. Für all diese Überlegungen lässt das Trennungsjahr ausreichend Spielraum. 

 

Der Gesetzgeber möchte mit dem Trennungsjahr an die Eheleute appellieren, nach Wegen zu suchen, die Ehe fortzusetzen. Der Fortbestand der Ehe besitzt Priorität vor der Scheidung.

 

Wie kann ein Trennungsjahr kontrolliert werden?

 

Es gibt keine offizielle Stelle, welcher Du ein Trennungsjahr melden musst und welche dann auch kontrolliert, ob Ihr tatsächlich zwölf Monate von Tisch und Bett getrennt seid. Der beste und unmissverständliche Beweis für den Beginn des Trennungsjahres ist der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. 

 

Erfolgt nur eine räumliche Trennung, sollte der Ehepartner einen schriftlichen Nachweis über die Trennung erhalten. 

 

Welche Fehler sollten während des Trennungsjahres vermieden werden?

 

Da es keine offiziellen Regelungen gibt, machen Ehepartner ihre Gesetze gern selbst. Im konkreten Fall erklären manche Eheleute ihr Trennungsjahr für beendet, obwohl sie erst über einen kurzen Zeitraum wirklich getrennt leben. 

 

Wer einen vorzeitigen Scheidungsantrag stellen will, greift gern zu diesem kleinen Trick, denn schließlich gibt es kein Gericht, welches die Wahrheit dieser Aussage überprüfen kann und überprüfen wird. 

 

Ein Fehler kann es dennoch sein, sich darauf einzulassen. Wenn der Ehepartner auf die Frage, ob das Trennungsjahr vollzogen wurde, wahrheitsgemäß antwortet, führt dies zu einer gebührenpflichtigen Zurückweisung des Scheidungsantrages. Das ist noch nicht alles, denn auch ein Vorwurf des versuchten Prozessbetruges steht im Raum.  

 

Auf der Webseite scheidung.org gibt es weitere Infos zu Fehlern im Trennungsjahr.

 

Was besagt die Sechs-Monatsregel?

 

Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, besitzt das Recht, innerhalb des nächsten halben Jahres in die eigenen Vierwände zurückzukehren. Das Recht erlischt, wenn dem Ehepartner nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Trennungsjahres mitgeteilt wird, dass die Absicht besteht, in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren. Dies kann im Bürgerlichen Gesetzbuch § 136 1bIV nachgelesen werden. 

 

Was passiert, wenn der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird?

 

Wer ungeduldig ist, bekommt eine Abfuhr. Das Gericht weist den Antrag gebührenpflichtig zurück. Der Scheidungsantrag gilt als unbegründet. Es ist nicht möglich, den Antrag zunächst auf Eis zu legen, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist. 

 

Was ist ein Versöhnungsversuch?

 

Versöhnungsversuche sind Bemühungen, die auf eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft hindeuten. Versöhnungsversuche gefährden das Trennungsjahr nicht, im Gegenteil, sie sind vom Gesetzgeber sogar gern gesehen, denn die Versöhnung wird generell der Scheidung vorgezogen.

 

Theoretisch können mehrere Versöhnungsversuche vorgenommen werden. Je öfter eine Versöhnung angestrebt wird, umso schwieriger wird es allerdings, das Scheitern der Ehe wirklich festzustellen und gegenseitig anzuerkennen. 

 

Wenn ein Ehepartner bestreitet, dass die Ehe gescheitert ist, wird einer Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres kaum zugestimmt werden. Wiederholte Versöhnungsversuche sollten überlegt erfolgen und letztlich nicht weitere Fragen offenlassen, sondern Fakten schaffen und eine gegenseitige und einvernehmliche Entscheidung fördern.     

 

Wann liegen Härtefalle vor?

 

In Ausnahmefällen ist die Scheidung möglich, obwohl das Trennungsjahr noch nicht vollzogen wurde. Ehen werden ohne Trennungsjahr geschieden, wenn ein Weiterführen der Ehe eine unzumutbare Härte darstellt. Die Gründe hierfür müssen beim Ehepartner liegen. 

 

Folgende Härtefälle werden anerkannt:

  • häusliche Gewalt
  • langjähriger Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Schwangerschaften auf ehewidrigen Beziehungen
  • Morddrohungen 

Die Möglichkeit eines Härtefalls ist auch gegeben, wenn eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen soll. Dann nimmt die Unzumutbarkeit Bezug auf die Fortsetzung des Zusammenlebens unter den aktuellen Umständen der Einvernehmlichkeit.              

 

 

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E-Mail: presse@scheidung.org

 

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